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Niedersächsischer Arbeitskreis „Betriebliches Abwasser“

In Niedersachsen existiert ein Arbeitskreis von Fachleuten, der sich mit speziellen Verwaltungs- und Vollzugsfragen für einzelne Abwasserherkunftsbereiche (Anhänge nach Abwasserverordnung) befaßt. Mitglieder des Arbeitskreises sind Vertreter von

  • Nds. Umweltministerium
  • Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
  • Untere Wasserbehörden
  • Städte und Gemeinden
  • Sachverständige nach AwSV
  • Fachkundige nach DIN 1999-100
  • Gutachter- und Planungsbüros

Der Arbeitskreis hat im Auftrag des Umweltministeriums die niedersächsischen Vollzugshinweise zu „Mineralölhaltigem Abwasser“ vor dem Hintergrund rechtlicher Änderungen und fachlicher Neuerungen in der Zeit 2018 – 2020 vollständig überarbeitet. Mit der Veröffentlichung durch das Umweltministerium ist in Kürze zu rechnen.

Vom Arbeitskreis werden darüber hinaus auch Probleme und Interpretationschwierigkeiten zu wasserrechtlichen oder satzungsrechtlichen Vollzugsfragen aufgegriffen, diskutiert und bei Bedarf über das Landesumweltministerium möglichst einer Klärung zugeführt. Diese Ergebnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises sind nicht bindend und haben keinen verbindlichen Charakter. Sie können aber den Wasserbehörden und Kommunen auf Wunsch als zusätzliche Erkenntnisquelle dienen.