Die Städte und Gemeinden unterhalten eine Reihe von Anlagen und Einrichtungen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird (Kläranlage, Bauhof, Schulen, Schwimmbäder etc.). Im Rahmen der Betreiberverantwortung nach Wasserhaushaltsgesetz veranlaßte eine Kommune in Niedersachsen exemplarisch die Erfassung und Bewertung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen in der Kläranlage und auf dem städtischen Bauhof durch einen externen Gutachter. Dadurch sollte auch dem Vorbildcharakter der Kommune als öffentlicher Einrichtung Rechnung getragen werden.
Bild: umweltgefährdende Lagerung wassergefährdender Stoffe
Ergebnis
Die Erfassung erfolgte anhand von schriftlichen Unterlagen, früheren Erhebungen zum Abfallwirtschaftskonzept und ausführlicher Ortsbegehungen. Dabei wurden die immer wieder gemachte Erfahrungen erneut bestätigt, daß
1. in den Betrieben selbst kein vollständiger Überblick über die gelagerten und verwendeten Stoffe existiert,
2. für den gleichen Anwendungszweck eine Reihe verschiedener Zubereitungen verschiedener Hersteller verwendet werden und der Überblick dadurch unnötig erschwert wird,
3. Unterlagen und Dokumentationen nicht abrufbar vorliegen (z. B. Betriebsbeschreibungen, Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffkataster nach Gefahrstoffverordnung),
4. Prüfpflichten nicht erfüllt werden (z. B. unterirdischer Altöltank) u. a. m.
Das Ergebnis der Begutachtung war die Empfehlung,
- anzeigepflichtige Lagerstätten (LAU-Anlagen) der zuständigen Wasserbehörde anzuzeigen,
- prüfpflichtige Anlagen einer erstmaligen Prüfung durch Sachverständige zu unterziehen,
- den unterirdischen Altöltank durch einen oberirdischen Tank zu ersetzen,
- nicht gekennzeichnete Behältnisse unter Beachtung des mutmaßlichen Inhaltes sowie bekannte „Altlasten“ wie CKW-haltige Mittel der Sonderabfallentsorgung zu übergeben,
- das Produktspektrum und dadurch auch die Lagerkapazitäten deutlich zu reduzieren,
- für die Lagerung der Stoffe geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, z. B. Beschaffung von Auffangwannen,
- eine zentrale Dokumentation einzurichten mit Sicherheitsdatenblättern, Produktbeschreibungen, Anlagenbeschreibungen, Verwaltung der Prüfintervalle etc. Außerdem sollte ein regelmäßiger Austausch zwischen Sicherheitsbeauftragten (Vollzug GefStV!) und Umweltschutzverantwortlichen stattfinden.
Die Ergebnisse wurden dem Auftraggeber in Form eines EDV-gestützten Anlagenkatasters übergeben, das auch für die entsprechenden Nachweise den Behörden gegenüber genutzt werden kann.