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Wasserwirtschaftliche Beurteilung von Schrottplätzen

Bild 1: Altmetalllagerung

In einem Gutachten war zunächst die wasserwirtschaftliche Situation von insgesamt 9 Schrottverwertungsbetrieben einer größeren Stadt zu erfassen und zu bewerten. Folgende Aspekte waren dabei zu berücksichtigen:

  • Vorbehandlung und Beseitigung von Niederschlagswasser
  • Vorbehandlung und Beseitigung von Schmutzwasser
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Erfüllung der Rechtsvorschriften in den genannten Bereichen

Basierend auf der Auswertung von Unterlagen, Genehmigungen, Betriebsbeschreibungen sowie ausführlichen Betriebsbegehungen sollte die Situation dargestellt und ggf. Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden.

Bild 2: Altautoentsorgung

Ergebnis

Lediglich bei zwei der betrachteten 9 Betriebsstandorte waren keine Beanstandungen festzustellen. In einigen Fällen waren lediglich nachträglich Genehmigungen zu beantragen, die materiellen Voraussetzungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die Durchführung z. B. von Fahrzeugwäschen aber ansonsten erfüllt. In 3 Fällen jedoch waren teilweise erhebliche Mängel festzustellen, die den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die Vorbehandlung von potentiell kontaminiertem Niederschlagswasser sowie den Betrieb und die Größe der Abscheideanlagen betrafen. In den meisten Fällen lag keine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus der Fahrzeugwäsche vor, die in vielen Betrieben dieser Branche selbst vorgenommen wird. In vielen Fällen fehlte trotz des Austritts wassergefährdender Stoffe eine dauerelastische Fugenabdichtung.

Als weiteres Ergebnis ist festzuhalten, dass eine pauschale Festlegung für den Umgang mit Niederschlagswasser auf den teilweise sehr großen Flächen nicht möglich ist. Die Formulierung von Anforderungen muß u. a. berücksichtigen:

  • Größe der Fläche / Menge des Niederschlagswassers
  • Trennsystem / Mischsystem der Kanalisation
  • Kapazität der Kanalisation
  • Rückhaltemöglichkeiten auf dem Betriebsgrundstück
  • Art und Sicherheit der Trennung betrieblicher Vorgänge (Lagerung von kontaminiertem und nicht kontaminiertem Material)